Mitgliederversammlung

Leider konnte die Mitgliederversammlung am 29.10.2020 coronabedingt nicht stattfinden.
Der Aufsichtsrat hat daher von seiner Sonderkompetenz gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Gebrauch gemacht und den Jahresabschluss 2019 festgestellt.

Des Weiteren wurde eine Vorabausschüttung der Dividende in Höhe von 4% beschlossen.
Wir freuen uns, unseren Mitgliedern mitteilen zu können, dass diese Dividende in den
nächsten Tagen ausgezahlt wird.

Die Mitgliederversammlung 2020 wird selbstverständlich stattfinden, sobald es die Situation zulässt.



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