Um eine Wohnung beim Bauverein Gütersloh anmieten zu können, müssen Sie Mitglied werden. Hierfür muss nur die Beitrittserklärung unterzeichnet und die Genossenschaftsanteile eingezahlt werden. Auch für die Kündigung der Mitgliedschaft senden wir Ihnen mit der Kündigungsbestätigung der Wohnung ein separates Formular zu.
Ihre Mitgliedschaft wird nicht automatisch mit der Wohnung gekündigt. Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Jahres mit einer einjährigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ihr Geschäftsguthaben wird nach Feststellung der Bilanz im folgenden Jahr, spätestens Ende Juni ausgezahlt. Viele ehem. Mieter bleiben auch nach ihrem Auszug Mitglied um von der jährlichen Dividende zu profitieren.
Ein Geschäfts- oder Genossenschaftsanteil ist das, was bei anderen Vermietern die Kaution ist, allerdings viel besser verzinst.
Mit dem Kauf eines Geschäftsanteils im Wert von 160,00 € werden Sie Mitglied in unserer Genossenschaft und beteiligen sich am Gesamtkapital. Dieses berechtigt Sie auch zur Teilnahme an unserer jährlichen Mitgliederversammlung. Hier bestimmen die Mitglieder selber wie hoch die Dividenden auf die Geschäftsguthaben sind. Seit vielen Jahren werden die Anteile immer mit 4 % verzinst.
Grundsätzlich sind Genossenschaftsanteile förderfähig und unsere Mitglieder können auf Antrag Wohnungsbauprämie erhalten. Den Antrag für Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Anteile. Den ausgefüllten Antrag reichen wir für Sie beim Finanzamt ein und die Förderfähigkeit wird anhand der Einkommensgrenzen geprüft. Bei einem positiven Bescheid wir die Prämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit Ihrem Geschäftsguthaben bei einem Austritt unserer Genossenschaft.
Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden und einige Unterlagen mitbringen (Personalausweis, die letzten Einkommensnachweise). Außerdem holen wir mit Ihrem Einverständnis eine Schufa-Auskunft ein.
Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie bei der Stadt Gütersloh beantragen. Um den Berechtigungsschein zu erhalten, muss Ihr Bruttoeinkommen unter den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen. Zusätzlich werden die Personenanzahl und die Größe der Wohnung geprüft.
Während unserer Geschäftszeiten können Sie uns jederzeit telefonisch unter der Telefonnummer 05241/90370 erreichen oder Sie senden uns die Schadensmeldung online über das Formular auf unserer Homepage.
An Wochenenden und Feiertagen sind unsere ortsansässigen Handwerker im Notbetrieb tätig. Den entsprechenden Handwerker finden Sie in der Mieterfibel, die Sie bei Ihrem Einzug erhalten haben. Im Notfall können Sie den Schaden direkt bei dem Handwerker melden.
Für Katzen, Hunde oder exotische Tiere benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dies gilt sowohl beim Einzug als auch, wenn Sie sich während des Mietverhältnisses für ein Haustier entscheiden. Wir entscheiden von Fall zu Fall – und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Das heißt: Wir können die Erlaubnis widerrufen, wenn sich aus der Tierhaltung Probleme für das Haus, die Wohnung oder die Nachbarn ergeben. Kleintiere wie Kaninchen, Vögel etc. dürfen Sie auch ohne unsere Zustimmung halten. Um den Hausfrieden zu wahren, empfehlen wir, sich mit den Nachbarn über die Haustierpläne abzustimmen!
Das Grillen mit dem Elektrogrill auf dem Balkon ist erlaubt, sofern sich kein Nachbar gestört fühlt. Nicht erlaubt ist das Grillen mit Gas oder Kohle auf dem Balkon – alleine aus brandschutztechnischen Gründen. Falls die Nachbarn sich beschweren, sollte ein gemeinsamer Kompromiss gefunden werden. Vielleicht laden Sie Ihre Nachbaren beim nächsten Mal einfach zu der kleinen Grillparty ein?
Wenn Sie Ihre/n Partner/in oder einen nahestehenden Verwandten bei sich aufnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir benötigen dann eine Kopie des Personalausweises, um die Daten bei uns aufzunehmen und um eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Hiermit können Sie die Person dann bei der Stadt anmelden. Die Kaltmiete erhöht sich durch weitere Bewohner nicht. Gegebenenfalls erhöhen sich jedoch bestimmte Betriebskosten, wenn zusätzliche Personen in Ihrer Wohnung wohnen.
Bitte sprechen Sie Ihre Nachbarn zunächst selber an. Oft hilft bereits ein persönliches Wort. Sollte sich die Situation nicht verbessern, informieren Sie uns bitte schriftlich mit unserem Beschwerdeformular über die Art und Zeitpunkte der Ruhestörungen.
Der Vermieter hat für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ein Jahr Zeit. Sie erhalten die Abrechnung also spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Vier Wochen darauf sind die Zahlungen fällig.
Übrigens: Die Betriebskostenabrechnung kann immer erst nach Vollendung des Jahres erstellt werden. Sollten Sie unterjährig ausziehen, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr noch eine zeitanteilige Betriebskostenabrechnung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Verteilung der entstandenen Kosten nach der Wohnfläche. Für einige Betriebskostenarten gibt es jedoch auch andere Verteilerschlüssel, wenn diese Verteilung gerechter ist. Beispielsweise ist eine Abrechnung nach Verbrauch für die Heizungs- u. Wasserkosten vorgeschrieben, wenn Messgeräte vorhanden sind, die Personenzahl bei den Müllkosten oder eine Verteilung nach Einheiten bei Kabelfernsehgebühren.
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Ein Beispiel: Wenn Sie am 3. Werktag im Juni kündigen, gilt die Frist zum 31. August.
Gerne können Sie uns einen oder mehrere Nachmieter vorschlagen. Wir werden von den Interessenten dann einige Unterlagen (Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise/Lohnabrechnungen) prüfen und diese auch persönlich kennen lernen. Letztendlich entscheidet immer der Bauverein wer der Nachmieter wird. Wir haben auch eine große Interessentenkartei, die wir bei jeder Kündigung berücksichtigen müssen.
Wenn ein Nachmieter gefunden wurde und die Wohnung durch uns nicht mehr renoviert werden muss, können Sie ggfls. auch frühzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.
Grundsätzlich muss die Wohnung so zurückgegeben werden wie Sie die Wohnung bei Ihrem Einzug erhalten haben. Die persönlichen Gegenstände und Einbauten müssen entfernt werden. Hierzu zählen z.B. auch Gardinenleisten, Rollos und Lampen. Für eine individuelle Besprechung kommt ein Mitarbeiter vom Bauverein bei Ihnen Zuhause vorbei und bespricht den Umfang der eventuell durchzuführenden Renovierungsarbeiten mit Ihnen.