Genossenschaftliches Wohnen ist eine der verbreitetsten Wohnformen Deutschlands – neben dem Wohnen zur Miete und im Eigentum.
Das Modell des gemeinsamen Eigentums macht Wohnen erschwinglich und stellt die Interessen der Bewohner in den Mittelpunkt.
Grundvoraussetzung für die Anmietung einer Wohnung unseres Bestandes ist die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Beim Einzug in Ihre neue Wohnung sind Sie nicht nur Mieter sondern auch Mitglied beim Gemeinnützigen Bauverein Gütersloh eG.
In der großen Gemeinschaft unserer Genossenschaft profitiert jedes Mitglied. Für uns ist Wohnen mehr als ein Dach über dem Kopf. Für uns ist Wohnen Gemeinschaft: Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und gemeinschaftliches Kapital sind die Erfolgsfaktoren für lebenslanges, sicheres Wohnen aller Mitglieder.
Mit dem Erwerb des Genossenschaftsanteiles genießen Sie ein Dauerwohnrecht zu günstigen Mieten, so lange Sie möchten. Die Genossenschaft arbeitet zum Nutzen und Wohl ihrer Mitglieder und Mieter.
Anteilseigner erhalten eine jährliche Dividende von zur Zeit 4 % auf das eingezahlte Geschäftsguthaben. Als Mitglied in der Genossenschaft, stehen Ihnen alle Serviceleistungen zur Verfügung.
Obwohl der Gemeinnützige Bauverein Gütersloh eG schon über 100 Jahre
alt ist, ist unsere Genossenschaft ein modernes Unternehmen. Erwirtschaftete Gewinne fließen in die Renovierung, in die Modernisierung und in den Bau neuer Wohnungen.
Unsere Mitglieder können aktiv in den genossenschaftlichen Organen mitwirken und so die Entwicklung
der Genossenschaft maßgeblich mitbestimmen. Als Mitglied genießen Sie das Recht genossenschaftlichen Wohnraum zu nutzen und alle weiteren Leistungen des Gemeinnützigen Bauverein Gütersloh eG in Anspruch zu nehmen.
Um eine Wohnung anmieten zu können, müssen Sie acht Geschäftsanteile im Wert von jeweils 160,00 € zeichnen (insgesamt 1.280,00 €). Mitglieder, denen eine seniorengerechte Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten überlassen werden, haben mindestens zehn Anteile zu übernehmen. Wir beraten Sie gerne ausführlich in unserer Geschäftsstelle.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Frau Wagner unter 05241 – 90 37 23.
Ihre Mitgliedschaft können Sie mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende kündigen. Wenn Sie eine unserer Wohnungen nutzen, ist eine Kündigung ausschließlich im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses möglich. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Mitglieds.