ALLE WOHNUNGEN SIND VERMIETET
Die Wohnanlage besteht aus 3 zweigeschossigen Gebäuden mit insgesamt 16 freifinanzierten und 6 *öffentlich geförderten Wohnungen.
Die Zwei- und Drei-Zimmer Wohnungen mit einer Größe von ca. 40 bis ca. 80 Quadratmeter sind barrierefrei ausgestattet und verfügen über jeweils einen Aufzug, der Ihnen den Zugang zur Wohnung erleichtert.
Die modernen Gebäudekörper fügen sich perfekt in das Erscheinungsbild der Siedlung aus den 50er Jahren ein.
Die moderne Wohnanlage liegt im Stadtteil Kattenstroth. Der Ortsteil zählt zu den beliebtesten und zentralsten Stadtteilen von Gütersloh und überzeugt durch seine Vielfältigkeit. Ob Jung oder Alt, hier fühlt sich wirklich jeder Wohl. Die Innenstadt erreichen Sie sowohl mit dem Auto, als auch mit dem Fahrrad in weniger als 10 Minuten.
In Kattenstroth wohnen Sie in einem angenehmen, modernen und ruhigen Stadtteil. Gute Busanbindungen sorgen für Flexibilität, mehrere Einkaufmöglichkeiten (Lidl, Edeka) und Spielplätze sind fußläufig zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich Schulen und Kindertagesstätten in unmittelbarer Nähe.
Das mittlere Objekt verfügt über 6 *öffentlich geförderte Wohnungen. Aufgrund der öffentlichen Förderung sind die Mieten für diese Wohnungen besonders günstig. Die Kaltmiete beträgt lediglich 6,40 Euro pro Quadratmeter. Für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Beim Wohnungsamt der Stadt Gütersloh erfährt man, ob man die Berechtigung hierfür hat. Hier kann man auch gleich seinen Anmietungsbedarf anmelden.
*Öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden.
Mit dem Wohnberechtigungsschein wird sichergestellt, dass Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des sozialen Wohnungsbaues genutzt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Je nach Anzahl der Personen des Haushaltes wird eine Quadratmeterzahl festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf. Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein zwingend erforderlich.
Weitere Infos zum WBS finden Sie hier
05241 - 90 37 23
wagner@bauverein-gt.de
05241 - 90 37 34
treder@bauverein-gt.de